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Úvod

29. 6. 2011

DIE URKUNDEN DER STADT EINSIEDL

Im Archiv der Gemeinde Einsiedl befanden sich eine Reihe von Urkunden, die im Laufe der Jahrhunderte zugunsten des Marktes bzw. der Stadt seitens der Grund- und Gerichtsherrschaft, nämlich des Stiftes Tepl, und des Landesherrn, nämlich des jeweiligen böhmischen Königs, ausgestellt sind. Das Schicksal der Originale bzw. der beglaubigten Abschriften ist derzeit unbekannt. Die älteren Urkunden waren bereits zu Anfang des 17. Jahrhunderts durch ein Schadenfeuer zerstört bzw. unleserlich geworden, wie in der folgenden Urkunde Nr. 6 berichtet wird.

Woher kennen wir nun den Inhalt der Urkunden? Peter Christl, dem die heutige Einsiedler Geschichtsschreibung praktisch alles verdankt, hat die ihm zugänglichen Stücke abgeschrieben und in seine Einsiedler Chronik übernommen, die in einigen, von Hand abgeschriebenen Exemplaren erhalten ist. Leider sind nicht alle Exemplare vollständig: nur der heute im Egerer Kreisarchiv aufbewahrte Band enthält auch die Urkundenabschriften, deren Fotokopien die Bearbeiterin der Einsiedler Geschichte, Ingeborg Hubl, besorgen konnte.

Aus dem bekannten Buch von Anton Gnirs1) sind noch eine Urkunde des Abtes Raimund I. Wilfert von 1661 und eine Bestätigungsurkunde des Kaisers Franz II. (als böhmischer König Franz I.) von 1793 überliefert, deren genauer Inhalt aber unbekannt ist. Vermutlich handelt es sich um reine Bestätigung älterer Rechte, denn nirgends finden wir einen der beiden Urkundeninhalte zitiert.

Aus den Urkunden allein ließe sich eine knappe Ortsgeschichte von 1437 bis ins 18. Jahrhundert schreiben. In der ältesten Urkunde erfahren wir etwas über die Einführung des deutschen Rechts in Einsiedl, nach dem die Bewohner nunmehr ihr Eigentum frei auf ihre Kinder vererben können, ein ungeheuer wichtiges Vorrecht, das der durch die Pest entvölkerten Gemeinde sicher eine Menge neuer Siedler brachte. In derselben Urkunde erhält Einsiedl die Rechte, wie sie die Stadt Tepl schon seit 1385 genießt, das war im wesentlichen das Recht auf Selbstverwaltung und damit auf daraus fließende Gelder. Die Urkunden berichten indirekt über die Zuwendung zur protestantischen Glaubensgemeinschaft und von der Rekatholisierung, sie erzählen von Vorrechten gegenüber den umliegenden Dörfern, von der Gründung eigener Zünfte, von Abhängigkeiten und Drang nach Unabhängigkeit. Sie sind nicht nur Quelle für Einsiedl allein, sondern auch für die umliegenden Ortschaften: Wir erhalten einen Hinweis, daß Rojau bereits vor 1588 „geteilt“ war (später aber „vereinigt“ worden sein muß), daß die meisten der nach Einsiedl eingepfarrten Dörfer nur aus der Einsiedler Brauerei ihr Bier beziehen durften, aber auch die zu Habakladrau gehörigen Dörfer Hohendorf und Abaschin gerieten zeitweilig in die Einflußphäre von Einsiedl. Wir lernen die Namen von Bürgermeistern und Stadtrichtern kennen, die damalige high society also, und sehen, daß bereits 1637 in der Person des städtischen Büttels das Auge des Gesetzes in Einsiedl Wache hielt. Kurz: Wer wissen will, woher wir überhaupt etwas aus der Geschichte wissen, muß die Urkunden studieren, sie berichtigen manchen alten Fehler 2) und zeigen häufig neue, unbekannte Gesichtspunkte auf, die in Zusammenhang mit bereits Bekanntem überraschen und bisher nur unscharf Belichtetes klar und deutlich zeichnen.

Im folgenden nun die Inhaltsangabe von neun Urkunden aus der Zeit von 1437 bis 1749. Wiedergegeben wird nur der Rechtsinhalt, alle formelhaften Teile, die besonders seit dem Barock wild wucherten, sind weggelassen. Die Orts- und Personennamen wurden buchstabengetreu aus der Quelle übernommen. Sätze oder Satzteile, die wörtlich aus der Urkunde zitiert sind, werden in Kursivbuchstaben gesetzt. Die Äbte des Stiftes Tepl und die böhmischen Könige werden durch römische Ziffern und ihre Regierungszeit näher bezeichnet. Alle übrigen Personen werden, soweit möglich, in Fußnoten anhand der Literatur oder anderer Quellen identifiziert. Jeder Text wird in einem Nachspann kurz in seiner Bedeutung bzw. in seinen Problemen charakterisiert.    G. R.

1) Anton Gnirs, Die Bezirke Tepl und Marienbad (= Topographie der hist. und kunstgeschichtlichen Denkmale in der Tschechoslowakischen Republik, Reihe A — Böhmen — Band 50), Augsburg 1932, S. 82.

2) So schreibt z. B. Franz Klement, Der politische Bezirk Tepl, Tachau 1882, S. 164, daß bereits Abt Ratzko dem Markt Einsiedl das Recht verliehen habe, Bier zu brauen und Fleisch und Fisch zu verkaufen. Tatsächlich wurden diese Rechte erst durch König Wladislaus II. im Jahre 1493 verliehen.
 

 

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